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Antworten zu den Fragen rund um den Autobahnausbau und die Verkehrswende für Köln

Am 08.06.2021 fand die erste digitale Bürgersprechstunde mit Frau Reker statt. Unsere Bürgerinitiative und viele engagierte Bürger:innen waren dabei und haben einige kritische Fragen rund um den Autobahnausbau und die Verkehrswende für Köln gestellt. Einige Fragen wurden live beantwortet, nun gibt es das komplette Protokoll zur Sitzung.

Wir finden das Format der offenen Bürgersprechstunde toll, leider waren die Antworten von Frau Reker auf die spontanen Fragen eher mager. Auch das Lesen des Protokolls gestaltet sich durch ein umständliches Format eher schwierig. Daher findet Ihr hier einen kleinen Auszug zu den für uns relevanten Fragen und Antworten, das komplette Protokoll könnt Ihr hier nachlesen: https://www.meinungfuer.koeln/node/2956. 

 

 

Alle Kommentare der Moderation geschrieben von Admin KP 05.07.21

Gast:

Abriss der Rodenkirchender Brücke und Ausbau der A4 zwischen den Kreuzen
Köln Gremberg und Köln Süd. Infos Autobahn GmbH https://a4plus.koeln/ Hier bedarf es dringend einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Stadtplanern, Bürger*Innen und dem Bund. Thema: Mobilitätswende. Die BI A4minus https://a4minus.de/

Antwort der Stadt Köln:

Die Autobahn GmbH des Bundes als Bauherrin ist verpflichtet die Stadt Köln als Anliegerin im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren in den Planungsprozess einzubinden. Hierbei wird die Verwaltung alle wichtigen Belange einbringen.

Gast:

Wie stehen Sie zum geplanten Ausbau der A4 im Süden Kölns?Dieser Ausbau ist aus unserer Sicht unsinnig (basierend auf einer überholten Verkehrspolitik des Bundes) und stellt eine enorme Belastung für alle Kölner Bürger*Innen im Süden dar. Das ist kein alleiniges Thema des Bundes, sondern auch der Stadt.

Antwort der Stadt Köln:

Die Überlegungen zum geplanten Ausbau der A 4 sind primär der Zunahme der überregionalen Durchgangsverkehre geschuldet. Das Beispiel der Leverkusener Brücke zeigt, zu welchen negativen Auswirkungen Kapazitätsengpässe und Restriktionen (Lkw-Zufahrtsbeschränkung) im übergeordneten Netz führen. Bei Rückstauungen und stockendem Verkehr auf der Autobahn kommt es zu Verlagerungen auf das untergeordnete städtische Netz. Darunter sind auch städtische Rheinbrücken betroffen.

Es ist auch im Interesse der Stadt Köln, dass auf den Autobahnen eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist, damit keine Alternativrouten im städtischen Netz gesucht werden. Es muss aber ein Ausbau der A 4 im Zusammenhang mit dem Bau einer neuen Autobahnverbindung im Süden (A 553) betrachtet werden.

Die Stadt Köln setzt sich für eine möglichst nachhaltige Verkehrsentwicklung – auch im Dialog mit dem Bund und dem Land – ein. Es ist erklärtes Ziel, den Umweltverbund auszubauen und weiter zu stärken. Die bereits umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Jahre führten in Kombination mit einer sukzessiven Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung bereits zu einem zum Teil deutlichen Rückgang der Kfz-Verkehrsbelastungen, vor allem in den innenstadtnahen Stadtbezirken.

Gast:

Der Ausbau der A4 muss verhindert werden. Der Ausbau löst nicht die eigentlichen Probleme und geht zu Lasten der Kölner Bürger*innen – hier ist die Unterstützung der Stadt (die zudem noch den Klimanotstand ausgerufen hat) notwendig.

Antwort der Stadt Köln:

Die Überlegungen zum geplanten Ausbau der A 4 sind primär der Zunahme der überregionalen Durchgangsverkehre geschuldet. Das Beispiel der Leverkusener Brücke zeigt, zu welchen negativen Auswirkungen Kapazitätsengpässe und Restriktionen (Lkw-Zufahrtsbeschränkung) im übergeordneten Netz führen. Bei Rückstauungen und stockendem Verkehr auf der Autobahn kommt es zu Verlagerungen auf das untergeordnete städtische Netz. Dabei sind unter anderem auch die städtischen Rheinbrücken betroffen.

Es ist auch im Interesse der Stadt Köln, dass auf den Autobahnen eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist, damit nicht die Erfordernis entsteht, Alternativrouten im städtischen Netz zu suchen. Aus unserer Sicht muss aber ein möglicher Ausbau der A 4 im Zusammenhang mit dem möglichen Bau einer neuen Autobahnverbindung im Süden (A 553) betrachtet werden. Die Autobahn GmbH des Bundes als Bauherrin ist verpflichtet die Stadt Köln als Anliegerin im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens in den Planungsprozess einzubinden.

Gast:

Der Ausbau der A4 bedroht den rechtsrheinischen Grüngürtel, das Gremberger Wäldchen und die Westhovener Aue. Auch wenn die A4 Bundes-Verantwortung ist, sind viele Kölner Naherholungsgebiete betroffen. Wie können diese geschützt werden?

Antwort der Stadt Köln:

Der Ausbau der BAB A 4 wird von der Autobahn GmbH des Bundes geplant und durchgeführt.
Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Planung, der sogenannten „Vorplanung”.

Es werden die Grundlagen ermittelt, so auch umweltfachliche, technische und verkehrliche Untersuchungen von Fachbüros durchgeführt. Die Stadt Köln wird im späteren Planfeststellungsverfahren beteiligt und eine Stellungnahme abgeben.

Federführend ist das Bauverwaltungsamt. Von dort werden alle Fachämter (Anm. der Redaktion: welche?) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird im Planfeststellungsverfahren auf die betroffenen Grünflächen und Schutzgebiete hinweisen und die Aufstellung eines „Landschaftspflegerischen Begleitplans” einfordern.

Gast:

Klar sind die A4 und die Brücke an der A1 Sache des Bundes. Die Brücken werden aber in Köln gebaut – also sind auch Kölner Bürger betroffen. Wie helfen Sie denen; wie schützen Sie Ihre Bürger? Überall werden neue Autobahnen gebaut; aber keine Radschnellwege. Wann kommt die Verkehrswende?

Antwort der Stadt Köln:

Die Überlegungen zum geplanten Ausbau der A 4 sind primär der Zunahme der überregionalen Durchgangsverkehre geschuldet. Das Beispiel der Leverkusener Brücke zeigt, zu welchen negativen Auswirkungen Kapazitätsengpässe und Restriktionen (Lkw-Zufahrtsbeschränkung) im übergeordneten Netz führen. Bei Rückstauungen und stockendem Verkehr auf der Autobahn kommt es zu Verlagerungen auf das untergeordnete städtische Netz. Dabei sind unter anderem auch die städtischen Rheinbrücken betroffen.


Es ist auch im Interesse der Stadt Köln, dass auf den Autobahnen eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist, damit keine Alternativrouten im städtischen Netz gesucht werden. Es muss aber ein möglicher Ausbau der A 4 im Zusammenhang mit dem möglichen Bau einer neuen Autobahnverbindung im Süden (A 553) betrachtet werden. Die Autobahn GmbH des Bundes als Bauherrin ist verpflichtet die Stadt Köln als Anliegerin im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens in den Planungsprozess einzubinden.

Die Stadt Köln setzt sich für eine möglichst nachhaltige Verkehrsentwicklung – auch im Dialog mit dem Bund und dem Land – ein. Es ist erklärtes Ziel, den Umweltverbund auszubauen und weiter zu stärken. Dazu gehört auch der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Die bereits umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Jahre führten in Kombination mit einer schrittweisen Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung bereits zu einem zum Teil deutlichen Rückgang der Kfz-Verkehrsbelastungen, vor allem in den innenstadtnahen Stadtbezirken. Hier kann als Beispiel die in Umwandlung der Kfz-Fahrspuren in Radverkehrsanlagen benannt werden. Für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine sogenannte „Roadmap” aufgestellt, anhand derer wir die Planung und den Ausbau des kommunalen Schienenverkehrs vorrangig bearbeiten.

Gast:

Das Projekt A4Plus ist eine Katastrophe für die betroffenen Stadtteile und alle Kölner, die Rheinufer, Gremberger Wäldchen und Co als Naherholungsgebiete nutzen. Zudem sind die Gebiete z.T. Landschaftsschutzgebiet. Sehen Sie das nicht auch als eine Sache der Stadt?

Antwort der Stadt Köln:

Der Ausbau der BAB A 4 wird von der Autobahn GmbH des Bundes geplant und durchgeführt.
Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Planung, der sogenannten „Vorplanung”.

Es werden die Grundlagen ermittelt, so auch umweltfachliche , technische und verkehrliche Untersuchungen von Fachbüros durchgeführt. Die Stadt Köln wird im späteren Planfeststellungsverfahren beteiligt und eine Stellungnahme abgeben.

Federführend ist das Bauverwaltungsamt. Von dort werden alle Fachämter im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird im Planfeststellungsverfahren auf die betroffenen Grünflächen und Schutzgebiete hinweisen und die Aufstellung eines „Landschaftspflegerischen Begleitplans” einfordern.

(Anmerkung der Redaktion: Diese Antwort ist eine Kopie auf die vorherige Frage.)

Gast:

Als Anwohner sehe ich den Ausbau der A4 mit großer Sorge und würde mir eine Stadt wünschen, die ihre Bürger*innen und seine Naherholungsgebiete schützt.

Antwort der Stadt Köln:

Der Ausbau der BAB A 4 wird von der Autobahn GmbH des Bundes geplant und durchgeführt.
Das Projekt befindet sich in der ersten Phase der Planung, der sogenannten „Vorplanung”.

Es werden die Grundlagen ermittelt, so auch umweltfachliche , technische und verkehrliche Untersuchungen von Fachbüros durchgeführt. Die Stadt Köln wird im späteren Planfeststellungsverfahren beteiligt und eine Stellungnahme abgeben.

Federführend ist das Bauverwaltungsamt. Von dort werden alle Fachämter im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird im Planfeststellungsverfahren auf die betroffenen Grünflächen und Schutzgebiete hinweisen und die Aufstellung eines „Landschaftspflegerischen Begleitplans” einfordern.

(Anmerkung der Redaktion: Diese Antwort ist eine Kopie auf die vorherige Frage.)

Gast:

Liebe Frau Reker, wie stehen sie zum Abriss der denkmalgeschützen Brücke ein Wahrzeichen von Köln?

Antwort der Stadt Köln:

Die Rodenkirchener Brücke ist nicht nur ein imposantes, sondern auch Stadtbild prägendes Denkmal. Um den Ausbau der A4 Anfang der 90er Jahre zu gewährleisten, wurde die Brücke ja bereits einmal erweitert. Damals riss man die Brücke nicht einfach ab, sondern berücksichtigte ihren Denkmalwert, in dem die historische Hängekonstruktion ‚verdoppelt‘ wurde. Bevor man also heutzutage über einen Abriss nachdenkt, müssen erst alle möglichen Varianten, die den Erhalt der Brücke zum Ziel haben, untersucht und analysiert werden.

Gast:

Als Bürger in Poll fühlt man sich oft im Niemandsland zwischen Porz und Deutz.

Antwort der Stadt Köln:

Der Ortsteil Poll gehört zum Stadtbezirk Porz und die Interessen der Menschen und dieses Ortsteils werden auch entsprechend berücksichtigt.
Einige Mitglieder der Bezirksvertretung (BV) Porz sind wohnhaft im Ortsteil Poll und setzten sich auch mit Nachdruck für die Belange der dortigen Bevölkerung ein.
Dies lässt sich auch an der aktuellen TO der nächsten Sitzung der BV Porz erkennen (s. TOPs 6.3, 7.1, 8.1, 8.2, 8.6, 8.20 ….).

(Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind wahrscheinlich die TOP der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 17.06.2021. Kein einziger TOP betrifft den Ausbau der A4)

Gast:

Wie steht das autoreduzierte Verkehrskonzept in Zusammenhang mit der Erweiterung der A4. Mehr Strasse bedeutet mehr Verkehr, der auch nach Köln abfliessen muss. Die Autobahn ist eine reine Stauzone deswegen. 

Antwort der Stadt Köln:

Die Überlegungen zum geplanten Ausbau der A 4 sind primär der Zunahme der überregionalen Durchgangsverkehre geschuldet. Das Beispiel der Leverkusener Brücke zeigt, zu welchen negativen Auswirkungen Kapazitätsengpässe und Restriktionen (Lkw-Zufahrtsbeschränkung) im übergeordneten Netz führen. Bei Rückstauungen und stockendem Verkehr auf der Autobahn kommt es zu Verlagerungen auf das untergeordnete städtische Netz. Dabei sind unter anderem auch die städtischen Rheinbrücken betroffen.

Es ist auch im Interesse der Stadt Köln, dass auf den Autobahnen eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist, damit nicht die Erfordernis entsteht, Alternativrouten im städtischen Netz zu suchen. Aus unserer Sicht muss aber ein möglicher Ausbau der A 4 im Zusammenhang mit dem möglichen Bau einer neuen Autobahnverbindung im Süden (A 553) betrachtet werden. Die Autobahn GmbH des Bundes als Bauherrin ist verpflichtet die Stadt Köln als Anliegerin im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens in den Planungsprozess einzubinden.

Gast:

Es ist völlig unverhältnismäßig, dass für die Rheinquerungen der Autobahnen so viel Geld ausgegeben wird, aber im Gegensatz dazu fast nichts für die Rheinquerungen duch Fahrrad und KVB getan wird. Wann wir endlch eine neue Umweltbrücke über den Rhein für Fußgänger, Rad und Stadtbahn gebaut?

Antwort der Stadt Köln:

Aktuell werden Projekte vorangetrieben, die ausschließlich den Zufußgehenden und Radfahrenden dienen sollen. Dies sind der Neubau von zwei Fuß- und Radwegbrücken über den Rhein und die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke einschl. des Neubaus einer linksrheinischen nördlichen Rampe.

Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2020 wurde der Bedarf zur Durchführung eines entsprechenden Realisierungswettbewerbes für die zwei neuen Rad- und Fußwegbrücken über den Rhein festgestellt, siehe auch:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93982 sowie weitere Informationen unter
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadtverwaltung-schlaegt-realisierungswettbewerb-vor

Der Realisierungswettbewerb soll voraussichtlich 2021 starten.

Darüber hinaus wurde mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 der Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke festgestellt, siehe auch:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=295670 sowie weitere Informationen unter
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/hohenzollernbruecke-erleichterungen-fuer-zu-fuss-gehende-und-radfahrende

Gemäß Ratsbeschluss werden die Planungsleistungen für eine Rampe auf der linksrheinischen nördlichen Seite zusammen mit den Planungen für die Erweiterungen der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke an ein externes Büro vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt voraussichtlich im Juni 2021.

Gast:

Liebe Frau Reker, ich lade Sie herzlich zu einem Spaziergang entlang des A4Plus-Projektes ein und zeige Ihnen, welche dramatischen Einschnitte das für Köln hat.

Antwort der Stadt Köln:

Vielen Dank für die freundliche Einladung. Die Oberbürgermeisterin wird unter Umständen zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. 

Gast:

Die Bauarbeiten an der Leverkusener Brücke gehen nach einem Jahr Pause weiter. Leider gibt es wieder neue Sachbeschädigungen im Zuge der Bauarbeiten. Können Sie uns einen städtischen Ansprechpartner benennen, der uns Anlieger gegenüber dem Bauherrn unterstützen kann?

Antwort der Stadt Köln:

Bei Sachbeschädigungen an Einrichtung der Straßen erbittet die Verwaltung um diesbezügliche Information an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de) oder das Amt für Verkehrsmanagement (verkehrsmanagement@stadt-koeln.de). Wenn es um Sachbeschädigungen an privatem Eigentum geht, handelt es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit. 

Gast:

Wann kommt der große Wurf bei der Verkehrswende wie in Wien oder Paris? Wir brauchen mehr Geschwindigkeit. Würde mir da mehr Elan wünschen.

Antwort der Stadt Köln:

Der von Ihnen gewünschte „große Wurf“ ist bereits in vollem Gang! Das bestätigen nicht nur die Zahlen (vgl. Mobilität in Deutschland: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/verkehrswende-koeln-vollem-gange), sondern auch die Vielzahl an ambitionierten Beschlüssen, die in jüngster Zeit vom Verkehrsausschuss und vom Rat getroffen wurden (Carsharingkonzept, Mikrohubs, Mobilstationen, stadtweites Fahrradverleihsystem, Ausweitung des ÖPNV-Angebots, Umgestaltung Eigelstein, Severinsviertel, Apostelnquartier…).

Allerdings kann eine jahrzehntelang eher autogerecht gestaltete Stadt nicht von heute auf morgen umgebaut werden. Auch die von Ihnen erwähnten Vorbilder Wien und Paris haben sich bereits vor Jahrzehnten aufgemacht und eine konsequente Politik verfolgt. In Köln hat man später damit begonnen. Ich kann Ihnen versichern, dass rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagtäglich mit höchstem Engagement daran arbeiten, schnellstmöglich die Mobilitätswende in Köln umsetzen.

Gast:

Im A57-Autobahntunnel Ehrenfeld gilt Tempo 50. Daran hält sich so gut wie niemand, in der Regel wird durch 80 bis 100 gefahren. Eine absolute Lärmbelastung. Fürs Blitzen ist hier die Stadt zuständig. Wann wird hier endlich ein Tunnel-Blitzer installiert? Das sollte doch längst geschehen sein. 

Antwort der Stadt Köln:

Die zulässige Geschwindigkeit im Herkulestunnel wurde aus baulichen und nicht aus Lärmschutzgründen von 80 km/h auf 50 km/h reduziert. Der Tunnel wird in den nächsten Jahren durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau grundlegend saniert. Im Zuge der Sanierungsarbeiten ist in beiden Tunnelfahrtrichtungen der Einbau von Geschwindigkeitsmessanlagen vorgesehen. Der Einbau einer Messanlage in den Tunnel vor den Sanierungsarbeiten ist technisch nicht umsetzbar und macht vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierung auch keinen Sinn.

Auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (dazu zählt auch der Herkulestunnel) darf nach den Bestimmungen aus den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 48 Ordnungsbehördengesetz (OBG NW) die Stadt Köln nur mit stationären Anlagen die Geschwindigkeit kontrollieren. Der Einsatz von Radarwagen bzw. von Messanhängern ist daher rechtlich nicht zulässig (VV OBG Punkt 48.24, „Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Anlagen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Straßen im Sinne des § 12 Polizeiorganisationsgesetz NRW bleiben der Polizei vorbehalten. Die Kreisordnungsbehörden sind befugt, stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen einzurichten“).

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=270&aufgehoben=N

Im Übrigen ist die Polizei Köln befugt, auf allen Straßen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Für den Einsatz von sogenannten „Section-Control-Anlagen” (Abschnittskontrolle) gibt es in NRW keine gesetzlich Grundlage. Eine solche ist derzeit nur im Land Niedersachsen im dortigen Polizeigesetz verankert, dort betreibt die Polizei Niedersachsen auf der B6, deutschlandweit einmalig, eine solche Anlage. Nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) muss die Messstrecke mindestens 2 Kilometer lang sein, darf über keine Einmündungen verfügen und im Messbereich dürfen keine Ampeln aufgestellt sein. Darüber hinaus muss die Messstrecke eine Unfallhäufungsstrecke sein. Der Herkulestunnel ist jedoch nicht als Unfallhäufungsstrecke eingestuft. Somit liegen weder die rechtlichen, technischen oder sonstigen Voraussetzungen für den Betrieb einer Section-Control-Anlage vor.

Gast:

Sehr geehrte Frau OB Reker, bitte treiben Sie konkret den Stadtbahnbaubeginn auf der Bonner Str. voran – Das Amt für Stadtbahnbau antwortet von Quartal zu Quartal vage…im Hinhaltemodus. Gleichzeitig bitten wir um Einhaltung des LKW Nachtfahrverbotes und tagsüber Tempo 30, damit der marode Straßenbelag erträglich ist.

Antwort der Stadt Köln:

Ob Tempo 30 tagsüber möglich ist, wird noch durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung geprüft.

Zum Nachtfahrverbot teilt die Polizei Folgendes mit: “Die Einhaltung des LKW-Nachtfahrverbots auf der Bonner Straße wird im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung sowohl durch die zuständige Polizeiinspektion als auch durch den Verkehrsdienst überwacht.”

(Anmerkung der Redaktion: Die Frage wurde bereits zum Teil live beantwortet.
Reker so wörtlich: “Darauf habe ich keinen Einfluss”)

Gast:

Häufig verschlechtert eine Baustelle – zum Beispiel nach dem Verlegen von Leitungen – die Straßenqualität nachhaltig (Flickschusterei, Unebenheiten, …). Warum kann Köln hier die Bauunternehmer nicht zu besserer Arbeit verpflichten / in Regress nehmen?

Antwort der Stadt Köln:

Als Baulastträger des öffentlichen Straßenlandes in Köln sorgt die Stadt dafür, dass die Ausführung der Wiederherstellung des Straßenaufbaus nach den Technischen Regelwerken erfolgt. Es ist unvermeidbar, dass jede Aufgrabung eine Schädigung der Straße und deren Gefüge darstellt. Der Aufbau der Straßenschichten wird durch die Arbeiten der Versorgungsträger gestört und hat etwa nicht mehr die Lebensdauer einer Straße ohne Aufgrabungen. Die Aufgrabungsarbeiten der Versorgungsträger lassen sich allerdings nicht verbieten, da jede*r Bürger*in ein Anrecht auf Versorgung hat.

Technisch mangelhaft und nicht nach den Vorgaben durchgeführte Arbeiten der Bauunternehmen können weiterhin zu Unebenheiten oder Flickmustern führen. Um diese nachhaltig vorzubeugen, pflegt die Stadt ein Informationssystem zu allen Kölner Straßen, ist in stetigem Austausch mit den Versorgungsträgern und kontrolliert die Arbeiten der Bauunternehmen. Da die jährlich durchschnittlich 10.000 Bauvorhaben nach ihrem Abschluss immer mit einer Gewährleistung versehen werden, fordert die Stadt bei im Nachgang gemeldeten Schäden der Straßenoberfläche innerhalb des Gewährleistungszeitraumes die Versorgungsträger stets zur Beseitigung der Mängel auf.

Konkrete Hinweise geben Sie bitte an „verkehrsmanagement@stadt-koeln.de”.

Gast:

Die Stadt ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW verpflichtet Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Warum schafft die Stadt es nur in den seltensten Fällen diese Frist einzuhalten. Was möchten Sie unternehmen um diese regelmäßigen Rechtsverstöße durch die Stadt zu beenden?

Antwort der Stadt Köln:

Grundsätzlich soll eine Antwort innerhalb eines Monats erfolgen. Sofern eine Beantwotung in dieser Zeit nicht möglich ist, kann die Verwaltung dies unter Angabe der Gründe den Anfragenden mitteilen. Erfolgt eine Beantwortung nicht innerhalb von drei Monaten, kann Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungericht erhoben werden. Zur Klärung konkreter Anfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Nur Antwort der Stadt Köln:

Das in 2016 durch den Verkehrsausschuss beschlossene Radverkehrskonzept Innenstadt gibt der Verwaltung den Handlungsrahmen für weitere Planungen vor. Darin ist das sogenannte „Gelbe Netz” mit MIV-Vorrangstraßen (motorisierter Individualverkehr) definiert. Auf diesem Netz sollen für den Radverkehr Radverkehrsanlagen eingerichtet werden, sofern noch nicht vorhanden. Auch die Gummersbacher Straße und der Blaubach sind Teil dieses Netzes, das nach und nach fahrradfreundlich umgestaltet werden soll. So sind zuletzt z.B. Radverkehrsanlagen auf der Nord-Süd-Fahrt, auf den Ringen und auf der Ost-West-Achse eingerichtet worden. Sowohl für die Gummersbacher Straße als auch für den Blaubach werden bereits erste Entwürfe zur fahrradfreundlichen Umgestaltung erarbeitet. Ein Umsetzungshorizont kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt werden.

Das „Gelbe Netz“ können Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/radverkehr/radverkehrskonzept-innenstadt-fahrradstrassennetz.pdf einsehen.

Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten und von Ihnen genannten „PopUp-Bike-Lanes” sind aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht Radfahrstreifen, die kurzfristig hergestellt und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder entfernt werden. Da die Führung des Radverkehrs bei Provisorien besonders in Knotenpunkten aus sicherheitstechnischer Sicht problematisch ist, hat sich die Verwaltung gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden.

Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahrradstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend ist.

Die Kapazitäten sollen daher weiterhin auf eine nachhaltige Verbesserung der Situation für Radfahrende ausgerichtet werden, anstatt Provisorien zu schaffen. Beispielsweise wurden auf Abschnitten der Ringe, der Cäcilienstraße und der Ulrichgasse bereits Kfz-Spuren dauerhaft in Radfahrstreifen umgewandelt.

Zurzeit läuft die Umsetzung der Markierung eines dauerhaften Radfahrstreifens auf Abschnitten der Aachener Straße, Magnusstraße und Tel-Aviv-Straße. Weitere Radfahrstreifen auf der Christophstraße und Riehler Straße sind für 2021 geplant.

Darüber hinaus forcieren wir auch in den kommenden Jahren die dauerhafte Einrichtung von Fahrradstraßen sowie die Umsetzung der Tempo 30-Zonen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Bislang konnten über 400 Tempo 30-Zonen im Kölner Stadtgebiet eingerichtet werden.

Autor*in des Beitrags: P.H. & L.F.

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