Ausbau der A4:
UNterstellte "Irrtümer", Gegenbehauptungen der Autobahn GMBH - und die Realität

Die Autobahn GmbH hat auf ihrer Webseite eine Rubrik erstellt, die sie “Irrtümer und Falschbehauptungen zum Ausbau der A4 im Kölner  Süden” nennt. Sie unterstellt darin, dass in der Öffentlichkeit “Fehlinformationen” kursieren, denen man mit “klaren Fakten” begegnen will. Tatsächlich werden aber von Seiten der Autobahn GmbH Behauptungen aufgestellt, die angezweifelt werden müssen, weil sie nicht der Realität entsprechen.

"Irrtum" 1

Die Rodenkirchener Brücke kann bestehen bleiben, wenn der Schwerlastverkehr eingeschränkt wird (z. B. durch ein Lkw-Überholverbot).

Behauptung der Autobahn GmbH
Langfristig wird die Rodenkirchener Brücke das Ende ihrer Lebensdauer erreichen und durch einen Neubau ersetzt werden müssen. Dies ist voraussichtlich in etwa 15 bis 20 Jahren der Fall. Die Statik der Rodenkirchener Brücke lässt weitere Verstärkungen oder Anbauten nicht mehr zu. Ein Neubau ist auch ohne achtstreifigen Ausbau zukünftig nicht vermeidbar.

Realität
Fakt ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt von Seiten der Autobahn GmbH stets auf den einwandfreien baulichen Zustand der Rodenkirchener Brücke hingewiesen wird. Ein Gutachten, das den Zustand der Brücke in den kommenden 15 bis 20 Jahren prognostizieren würde, existiert nicht. Somit ist die Behauptung der Autobahn GmbH, die Brücke werde innerhalb dieses Zeitraums voraussichtlich das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, in keiner Weise faktenbasiert. Eine entsprechende sachverständige Begutachtung und ggfs. daraus resultierende Sanierung der Brücke ist daher dringend erforderlich.

"Irrtum" 2

Wenn die Rheinspange 553 realisiert wird, ist ein Ausbau der A4 im Kölner Süden nicht mehr erforderlich.

Behauptung der Autobahn GmbH
Der Ausbau der A4 und die Rheinspange 553 ergänzen sich aus verkehrlicher Sicht gegenseitig. Deshalb erübrigt sich keines der beiden Projekte durch die Umsetzung des anderen. Die Notwendigkeit des achtstreifigen Ausbaus ergibt sich zusätzlich zur Realisierung der Rheinspange. Nur im Verbund dieser (und weiterer) Maßnahmen kann die verkehrliche Entlastung der Region insgesamt gelingen.

Realität
Die Initiative A4minus spricht sich sowohl gegen die Realisierung der Rheinspange 553 als auch gegen den Abriss und achtspurigen Wiederaufbau der Rodenkirchener Brücke aus. Beide Baumaß-nahmen gehen von der Annahme aus, dass der Verkehr in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird, und negieren zwingend notwendige klimaschutzgerechte Bestrebungen und Zielsetzungen, sowohl den Individualverkehr als auch den industriell bedingten Verkehr zu verringern bzw. auf die Schiene zu bringen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass es gerade immer mehr und immer breitere Autobahnsysteme sind, die zu mehr Verkehr führen und damit mehr Luftverschmutzung und Umweltzerstörung nach sich ziehen. Darüber hinaus wären die jeweiligen Baumaßnahmen verbunden mit jahrelangen Beeinträchtigungen für die jeweiligen Anwohner u.a. durch Baulärm und sie hätten unüberschaubar hohe Kosten zur Folge.

"Irrtum" 3

Das prognostizierte erhöhte Verkehrsaufkommen auf der A4 besteht nur temporär aufgrund der Ausnahmesituation durch die Sperrung der Leverkusener Brücke.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Verkehrsverhältnisse in der Region Köln/Bonn im Jahr 2030 werden mit Hilfe eines Verkehrsmodells prognostiziert, das im Rahmen einer großräumigen Verkehrsuntersuchung erstellt wurde. In dieser Verkehrsprognose sind unter anderem die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen des ÖPNV sowie die Fertigstellung der Leverkusener Rheinbrücke eingerechnet. Das Ergebnis ist klar: Auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ergibt sich ein hoher Bedarf für den Ausbau der A4 im Kölner Süden.

Realität
Tatsächlich beruht die Prognose zum künftigen Verkehrsaufkommen, die einen erheblichen Mehrverkehr voraussagt, auf veralteten Daten, die zu einem Zeitpunkt erhoben wurden, als die Leverkusener Brücke bereits seit Jahren für den LKW-Verkehr gesperrt war. Aus diesem Umstand ergab sich auf der Rodenkirchener Brücke zwangsläufig ein erhöhtes Verkehrs-aufkommen insbesondere des LKW-Verkehrs. Diese Situation hat sich jedoch mit der Wiedereröffnung der Leverkusener Brücke für den LKW-Verkehr verändert. Auch wurden sich immer mehr verändernde Lebensbedingungen wie bspw. die zunehmende Inanspruchnahme von Home-Office nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gilt auch hier: im Sinne des Klimaschutzes ist das vorrangige Bestreben, insbesondere den industriell bedingten Verkehr auf die Schiene zu bringen.

"Irrtum" 4

Die Nullvariante wurde nicht geprüft, obwohl dies bei der Auswahl der Vorzugsvariante vorgeschrieben ist.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Autobahn GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, den Ausbau der A4 im Kölner Süden zu planen. Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet „Bezugsvariante”. Die Erarbeitung des Bezugsfalles erfolgt in der Verkehrsuntersuchung. Sie ist zwingend erforderlich, da andernfalls die Auswirkungen einer jeden Variante nicht darstellbar wären. Daher wird die sogenannte „Nullvariante“ bei allen zu betrachtenden Varianten als Vergleichsmaßstab berücksichtigt.

Realität
In der veröffentlichten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden ausschließlich Neubau-Varianten miteinander verglichen. Der Erhalt der Rodenkirchener Brücke (Nullvariante oder Bezugsvariante) wird bei der UVS nicht betrachtet. Die UVS ist daher unvollständig und grob fehlerhaft.

"Irrtum" 5

Die Autobahn GmbH hat den ÖPNV in der Verkehrsuntersuchung nicht berücksichtigt: Dessen Ausbau – und die zu erwartende Verkehrswende – macht den Ausbau der A4 und den Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke überflüssig.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Planungen des ÖPNV und der Ausbau der A4 stehen nicht in Konkurrenz zueinander. In der großräumigen Verkehrsuntersuchung wurde auch der Ausbau des ÖPNV berücksichtigt, etwa die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln. Die Untersuchung zeigt allerdings, dass der Bedarf für den Ausbau der A4 auch unter Berücksichtigung dieser ÖPNV-Maßnahmen weiterhin gegeben ist. Auch Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung werden zukünftig betrachtet, sobald belastbare Erkenntnisse zu diesen Themenbereichen vorliegen. Die Rodenkirchener Brücke muss zudem unabhängig vom achtstreifigen Ausbau der A4 durch einen Neubau ersetzt werden, weil die Statik einen langfristigen Betrieb nicht mehr zulässt.

Realität
Auch hier gilt, dass zum aktuellen Zeitpunkt von Seiten der Autobahn GmbH stets auf den einwandfreien baulichen Zustand der Rodenkirchener Brücke hingewiesen wird. Die Aussage der Autobahn GmbH, die Statik der Brücke ließe einen langfristigen Betrieb nicht mehr zu, ist aus der Luft gegriffen. In der veröffentlichten Entscheidungsunterlage werden keine altersbedingten Schwachstellen genannt. Als einziger Mangel wird dort aufgeführt, dass die Brücke einer Belastung von 60-Tonnern nicht gewachsen ist. Der Bedarf für die Zulassung von 60-Tonnern auf der Rodenkirchener Brücke wurde allerdings nicht nachgewiesen.

"Irrtum" 6

Das veröffentlichte Verkehrsgutachten betrachtet nur einen Bereich von 20 km um die geplante Rheinspange.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die großräumige und umfangreiche Verkehrsuntersuchung Raum Köln/Bonn erstreckt sich entlang der A61 im Westen, der A3 im Osten, der A1 im Norden sowie der Landesgrenze Rheinland-Pfalz im Süden. Damit geht der Untersuchungsraum deutlich über den Planungsraum der A4 hinaus. Er berücksichtigt viele Bedarfsplanprojekte (unter anderem auch die Rheinspange 553) und ist daher insbesondere auch als Grundlage für den Ausbau der A4 sehr gut geeignet.

Realität
Die Autobahn GmbH hat umfangreiche Verkehrsuntersuchungen zur Vorbereitung der Planungen für die Wesselinger Querspange erstellt. Sie verwendet diese Untersuchung nun auch für die Ermittlung des Bedarfs zum Ausbau der A4 und der Rodenkirchener Brücke (vgl. Behauptung zu „Irrtum“ 5). Die Untersuchung beschränkt sich allerdings auf einen Radius von 20 km um die geplante Rheinspange bei Wesseling. Der Analysehorizont ist im Süden von der Rheinbrücke der A565 bei Bonn und im Norden von der Rodenkirchener Brücke (A4) begrenzt. Quell- und Zielverkehre nördlich der Rodenkirchener Brücke wurden nicht analysiert.
Die Untersuchung baut auf den Daten des bereits 2016 beschlossenen „Bundesverkehrswegeplans 2030“ auf („Verflechtungsprognose 2030“). In dieser Verflechtungsprognose wurde tatsächlich der Raum bis zur Leverkusener Brücke betrachtet. Die Verflechtungsprognose wurde allerdings bereits 2014 veröffentlicht und rechnet mit Verkehrsdaten aus dem Jahr 2010. Diese Zahlen sind mittlerweile deutlich veraltet.
Eine Verkehrsuntersuchung für die Rodenkirchener Brücke fehlt. Insbesondere fehlt eine Analyse des für die Brückenbelastung maßgeblichen überregionalen LKW-Verkehrs.

"Irrtum" 7

Mit der Auswahl der Vorzugsvariante steht bereits fest, dass 98 Privateigentümer*innen enteignet werden müssen.

Behauptung der Autobahn GmbH
Konkrete Abschätzungen über Betroffenheiten können frühestens am Ende der Entwurfsplanung getroffen werden. In der Vorplanung wurde zunächst für alle Varianten eine grobe Erstabschätzung vorgenommen, welche Grundstücke von einer dauerhaften oder von einer vorübergehenden Inanspruchnahme betroffen sein könnten. Viele der in der Erstabschätzung für die Vorzugsvariante identifizierten 98 Grundstücke sind lediglich von vorübergehender bauzeitlicher Inanspruchnahme in teils sehr geringem Maße betroffen. Ob Enteignungen notwendig sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. In der Entwurfsplanung, der nächsten Planungsphase, wird die Vorzugsvariante detaillierter ausgearbeitet und die Planung optimiert. Dadurch werden sich die letztendlichen Betroffenheiten verändern.

Realität
Wie die Autobahn GmbH selbst einräumt, handelt es sich bei der für die Vorzugsvariante erstellten Einschätzung um eine ‚Erstabschätzung‘, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass außer den angegebenen 98 Grundstücken noch weitere Grundstücke durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden. Von den bislang durch die Autobahn GmbH eingeräumten 98 Grundstücken müssten nach den vorliegenden Plänen etliche komplett enteignet werden, andere werden – wie die Autobahn GmbH es euphemistisch formuliert – „lediglich von vorübergehender bauzeitlicher Inanspruchnahme in teils sehr geringem Maße“ betroffen. Dass es sich bei dieser „vorübergehenden“ Inanspruchnahme tatsächlich um einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren und damit um eine massive Beeinträchtigung und Belastung der Anwohner handelt, wird dabei unter den Tisch gekehrt.

"Irrtum" 8

Die Autobahn GmbH informiert die Öffentlichkeit nicht ausreichend über das Projekt.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Autobahn GmbH legt großen Wert auf Transparenz und Dialog mit der Öffentlichkeit.

Realität
Es gab Flyer zu den geplanten Baumaßnahmen, die aber nachweislich nicht in ausreichender Anzahl verteilt wurden. Tatsache ist, dass viele der Betroffenen lange Zeit von den Plänen überhaupt nichts wussten. Die angekündigten Infobusse gab es nicht, eine öffentliche Veranstaltung für interessierte Bürger fand in Poll nicht statt.
In der Tat finden von Zeit zu Zeit Dialogforen statt. Wer einen Internetanschluss hat, kann sich um einen Platz bewerben. Alle Menschen, die keinen Internetanschluss haben, bleiben von den Informationen ausgeschlossen. Auch nach Ende der Pandemie finden überwiegend keine öffentlichen Präsenzinformationsveranstaltungen statt, sondern Online-Foren.
Von der einzigen Präsenzveranstaltung am 29.4.24 wurde die A4minus ausdrücklich ausgeladen. Die A4minus sieht ihre Aufgabe u.a. darin, die Bevölkerung über die geplanten Baumaßnahmen zu informieren. Das sollte offensichtlich unterbunden werden.

"Irrtum" 9

Die öffentlichen Dialogformate stehen nur einer begrenzten Teilnehmerzahl zur Verfügung.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Autobahn GmbH stellt sicher, dass für alle Dialogformate ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Realität
Die Zahl der Plätze ist nicht das Problem. Problematisch ist zum einen die Bekanntgabe der Termine (nicht alle Interessierten erfahren rechtzeitig davon) und zum anderen der Ablauf der Veranstaltungen. Es werden Fragen gesammelt und die am häufigsten gestellten Fragen werden dann beantwortet. Nachfragen sind nicht möglich. Häufig kann von der Autobahn GmbH auch gar nicht geantwortet werden und es wird darauf verwiesen, die Fragen schriftlich zu stellen. Das hat ein Mitglied der A4minus getan. Die Antworten der Autobahn GmbH haben kurz zusammengefasst ergeben, dass 1. die Rodenkirchener Brücke zur Zeit völlig intakt ist, obwohl sie seit 10 Jahren den durch die Sperrung der Leverkusener Brücke zusätzlichen Verkehr trägt und dass 2. zu allen anderen Fragen noch keine Angaben gemacht werden können und sich alles erst im weiteren Verlauf der Entwurfsplanung herausstellen wird, darunter auch so wichtige Fragen wie die Kosten, der Lärmschutz, der Schutz des Gremberger Wäldchens, die Flächen für Neupflanzungen und noch einiges andere.

"Irrtum" 10

Seit der Übernahme der Autobahn GmbH gibt es vor Ort keine Ansprechpartner mehr.

Behauptung der Autobahn GmbH
Die Autobahn GmbH ist über die Außenstelle Köln in der Region vertreten.

Realität
Es gibt zwar eine Außenstelle Köln, aber wenn man dort anruft und sich nach irgendetwas erkundigen will, wird man darauf verwiesen, seine Fragen schriftlich per e-mail zu stellen. Das ist nicht das, was man sich unter einem Ansprechpartner vor Ort vorstellt. Die Autobahn GmbH vermeidet, soweit es irgend geht, persönliche Kontakte.

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