Schutzgüter und betroffene
Schutzgüter
Ein Schutzgut ist ein Rechtsgut oder eine Sache, die aufgrund ihres ideellen oder materiellen Wertes vor Schaden bewahrt werden soll. Im Umweltrecht gehören dazu: Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt usw., also auch Wald und Aue.
Betroffene
Die Autobahn GmbH versteht unter Betroffenen nur “Anwohner, Gewerbetreibende und institutionelle Vertretende, deren Grundstück in erster Reihe zu den betroffenen Fahrbahnabschnitten liegen und bei denen wesentliche Betroffenheiten denkbar sind.” Diese Definition ist aber zu eng gefasst. Betroffene sind auch alle Menschen, die durch Baulärm und Schmutz belästigt werden, die Radwege nicht mehr benutzen können, die nicht mehr am Rheinufer spazieren gehen können, die Sportstätten oder Campingplätze nicht mehr besuchen können, Geschäftsleute, die von ihren Kunden abgeschnitten werden usw.
All das ist zu berücksichtigen.
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