28.09.2026 / Gespräch mit Kommunalpolitikern
Presseerklärung
Köln muss Stellung beziehen
Informations- und Gesprächsabend zum Thema Ausbau der A4 und Abriss der Rodenkirchener Brücke
Wissenschaftler informieren über mögliche Auswirkungen
Am Montagabend hatte die Bürgerinitiative A4minus Kommunalpolitiker*innen und Vertreter*innen der Verwaltung der Stadt Köln zu einem Informations- und Gesprächsabend eingeladen.
Das Haus der Architektur hatte dazu die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Der Abend begann mit 3 Impulsreferaten:
BI-Mitglied Peter Eisenhofer berichtete zunächst über die außergewöhnlichen Belastungen, denen die Rodenkirchener Brücke seit vielen Jahren ausgesetzt ist. Diese bestehen zum einen darin, dass die Rodenkirchener Brücke 10 Jahre lang den zusätzlichen Verkehr, der durch die Sperrung der Leverkusener Brücke angefallen ist, tragen musste. Aktuell muss die Brücke die zusätzliche Belastung durch die Sperrung der Bonner Nordbrücke auffangen. Hinzu kommt, dass ein Teil der LKW stark überladen ist, was die Brücke überproportional schädigt. Bisher wird eine Überladung von LKW fast gar nicht sanktioniert, so dass es sich für ein Unternehmen eher lohnt, eine geringe Strafe in Kauf zu nehmen, als das Gewicht auf mehrere Fahrzeuge zu verteilen.
„In Österreich und der Schweiz werden überladene LKW gemessen, überwacht und stark sanktioniert. Das wissen sowohl die Fahrer als auch die Disponenten und planen dementsprechend. Es wäre notwendig, die Autobahnbrücken in Köln ebenfalls mit Wiegeplatten auszustatten und Verstöße zu sanktionieren,“ so Peter Eisenhofer.
Langfristig sollten Firmen darauf achten, dass Logistikzentren eine Anbindung an Bahnhöfe haben.
Als zweites berichtete Frau Dr. Ute Bellahn über die aktuelle Luftqualität in Köln und die Anforderungen der neuen Luftqualtätsrichtlinie aus dem Jahr 2024. Bis zum Jahr 2030 gilt eine Expositionsminderungspflicht zur weiteren Absenkung der Immissionsbelastung. Während Stickoxide durch Elektrifizierung des Verkehrs sehr gut gemindert werden können, ist das bei Feinstaub schwieriger, da dieser im Verkehr durch Reifen und Bremsabrieb entsteht. Zur Senkung der Feinstaubemmissionen sind Gewichtsreduktion der Fahrzeuge, Temporeduktion und am besten eine Verkehrsreduktion geeignet.
Schließlich sprach Herr Wulf Hahn von der Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung. Er informierte über die Anforderungen an eine Verkehrsuntersuchung mit Dokumentation und Qualitätssicherung sowie die Konsequenzen für die Planung von Brücken.
Er führte aus, dass für eine sorgfältige Planung sowohl der enge Planungsraum von 5-10 km als auch ein größerer Untersuchungsraum unter Einbeziehung aller Fernverkehre berücksichtigt werden müssen. Wichtig für die Analyse ist auch die weitere Strukturentwicklung in Köln und der mögliche Bau anderer Straßen.
Herr Hahn betont: „Bisher liegt keine vollständige verkehrsträgerübergreifende Untersuchung für die Rodenkirchener Brücke vor; diese ist aber erforderlich, um Verkehrsbelastung und die aufgrund der Klimaschutzziele erforderlichen Verlagerungen auf den Umweltverbund zu ermitteln.“
Herr Hahn empfiehlt, die Autobahn GmbH aufzufordern, ein aktuelles Gutachten für die Brücke in Auftrag zu geben. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass sich die Stadt Köln selbst mit der Brückenproblematik befasst, ebenso mit der Frage der A4- Verkehrsbelastung in unterschiedlichen Szenarien.
Bei der anschließenden Diskussion wurde berichtet, dass auf Anfragen bei der Autobahn GmbH nach einem existierenden Gutachten zunächst nicht reagiert wurde. Nach mehreren Nachfragen begründete die Autobahn GmbH die Verweigerung der Herausgabe der Informationen mit der sicherheitspolitischen Lage.
Von verschiedenen Parteienvertreter*innen wurde angekündigt, dass sowohl auf Bezirksebene als auch auf Ratsebene eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt werden soll. Die Stadt soll aufgefordert werden, mit der Autobahn GmbH in Kontakt zu treten und von dieser die kompletten Informationen über die Brücke zu fordern, damit deutlich wird, welche Untersuchungen konkret zur Lebensdauer der Brücke gemacht wurden. Auch sollte erfragt werden, ob es eine verkehrsträgerübergreifende Untersuchung gegeben hat. Falls das nicht der Fall ist, muss die Forderung nach einem neuen Gutachten gestellt werden.
